Bewerbung
Reise- und Residenzstipendien

Liebe Künstler:innen,

das Bewerbungsportal für den 17. Turnus der Vergabe der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung wird am 1. August 2024 eröffnet. Bis zum 30. September 2024 sind die Bewerbungsunterlagen über dieses Portal einzureichen.

Wer sich bewerben kann
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Für die Stipendien bewerben können sich Bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind oder
b) seit 1. Januar 2023 in Hessen leben (Erstwohnsitz) oder
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2025 / 2026
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Die Stiftung vergibt für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 6 freie Reisestipendien
und 8 Residenzstipendien:

2025
3 x Reisestipendien und 5 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000€)
  • 2 x sechsmonatige Residenzstipendien Istanbul (à 12.500€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000€)

2026
3 x Reisestipendien und 3 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000€)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000€)

Bewerbungen mit Kindern und ggf. Betreuungspersonen sowie als Künstler:innen-Duo sind ebenfalls möglich. In diesem Fall kann der Betrag auf 31.000€ erhöht werden.

Zur Produktion und/oder Dokumentation neuer Arbeiten aus dem Stipendium werden zusätzlich bis zu 7.700€ zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen
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  • Personalausweis (ID) oder Reisepass
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang (z.B. Einzel- und Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
  • Projektvorhaben / Projektskizze (max. 5 Seiten)
  • Digitales Abbildungsmaterial / Videos (max. 10MB)
  • Zwei Ansprechpersonen aus Ihrem professionellen Umfeld, die ggf. auf Rückfragen zu Ihrer künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können

Bewerbungsschluss
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Die Bewerbungsfrist ist am 30. September. Das Bewerbungsportal wird um 23.59 Uhr  (CET – Zeit in Deutschland) geschlossen. Es können dann keine weiteren Bewerbungen mehr hochgeladen werden.

Bewerbungsverfahren
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Fünf Juror:innen wählen in einer ersten Auswahlrunde Bewerber:innen für die Shortlist. In einer zweiten Runde werden die 14 Stipendiat:innen dann erstmals seit Bestehen des Reise- und Residenzstipendien mittels Losverfahren (random selection) aus dieser Shortlist bestimmt.

Es werden alle Bewerbungen auf die Bewerbungsvoraussetzungen geprüft.
Sollte es Rückfragen zu Ihren Angaben geben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Status Ihrer Bewerbung ab.

Bekanntgabe Förderentscheidung
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Die Förderentscheidung für ein Stipendium der Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2024. Die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids erfolgt im Dezember 2024. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Wir melden uns sowohl im Fall einer Zusage als auch einer Absage bei allen Bewerber:innen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.

Für weitere Informationen

Hier geht es zu unserem Download-Bereich mit den Förderrichtlinien, FAQs und der Mustervertrag für die Reise- und Residenzstipendien 2025/26.

Hier geht es ab 01.08.2024 zum Bewerbungsportal

 

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen und sind gespannt auf die vielen künstlerischen Positionen und wünschen allen Bewerber:innen viel Erfolg!

 

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