Bewerbung
Reise- und Residenzstipendien

Liebe Künstler:innen,

das Bewerbungsportal für den 17. Turnus der Vergabe der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung ist seit 1. August 2024 geöffnet. Bis zum 30. September 2024 sind die Bewerbungsunterlagen über dieses Portal einzureichen. Zum Bewerbungsportal gelangen Sie auch auf dieser Seite unter der Überschrift Link zum Bewerbungsportal.

++++++++++ NEUE DEADLINE am 7. OKTOBER 2024 ++++++++++

Wer sich bewerben kann

Für die altersunabhängigen Stipendien bewerben können sich Bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind oder
b) seit mindestens 1. Januar 2023 in Hessen leben (Erstwohnsitz) oder
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Bewerbungen sind ausgeschlossen,
a) wenn in der Vergangenheit bereits ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes).
b) wenn ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
c) bei Anträgen von Angehörigen der Jurymitglieder sowie von Angestellten der Hessischen Kulturstiftung und deren Angehörigen.

Details und Zahlen zu den Reise- und Residenzstipendien 2025 / 2026

Die Stiftung vergibt für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 6 freie Reisestipendien (mind. 3 bis max. 12 Monate) und 8 Residenzstipendien (12 Monate bzw. Istanbul 6 Monate):

2025
3 x Reisestipendien und 5 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)
  • 2 x sechsmonatige Residenzstipendien Istanbul (à 12.500 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)

2026
3 x Reisestipendien und 3 x Residenzstipendien

  • 3 x Reisestipendien (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium London (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium New York (à 25.000 Euro)
  • 1 x einjähriges Residenzstipendium Paris (à 25.000 Euro)

Zur Produktion und/oder Dokumentation neuer Arbeiten aus dem Stipendium werden zusätzlich bis zu 7.700 Euro zur Verfügung gestellt.

Bewerbungen mit max. zwei minderjährigen Kindern und ggf. dazugehöriger Betreuungsperson, einer eigenen Betreuungsperson in medizinischen Fällen (Nachweis erforderlich) sowie als Künstler:innen-Duo sind ebenfalls möglich. Die Mitreisenden müssen bei Antragstellung bereits genannt werden. In diesem Fall kann der Stipendienbetrag auf 31.000 Euro erhöht werden.

Begleitpersonen wie Lebenspartner:in oder Ehepartner:in können ebenso mitreisen und müssen im Rahmen des Residenzstipendiums angemeldet werden. Eine zusätzliche Förderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Angaben zur antragstellenden Person bzw. bei Künstler:innen-Duos ausschließlich die antragstellende Person (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Angaben zum künstlerischen Werdegang bzw. bei Künstler:innen-Duos zur künstlerischen Zusammenarbeit (Kurzlebenslauf, Einzel- und Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
  • Projektvorhaben / Projektskizze (max. 6.000 Zeichen à 3 Seiten)
  • Digitales Abbildungsmaterial / Videos (max. 10 MB)
  • Angaben zu zwei Ansprechpersonen aus Ihrem professionellen Umfeld, die ggf. auf Rückfragen zu Ihrer künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können
  • Pflichtanlagen: Identitätsausweis (Personalausweis oder Reisepass) UND Nachweis zu einer der drei Bewerbungsvoraussetzungen
  • Sonstige Anlagen: Portfolio, Zeugnisse, Publikationen etc. (pro PDF-Datei max. 10 MB)

Bewerbungsschluss

Die Bewerbungsfrist endet am 7. Oktober 2024. Das Bewerbungsportal wird um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) geschlossen. Es können dann keine weiteren Bewerbungen mehr hochgeladen werden.

Auswahlverfahren

Fünf Juror:innen wählen in einer ersten Auswahlrunde Bewerber:innen für die Shortlist. In einer zweiten Runde werden die 14 Stipendiat:innen dann erstmals seit Bestehen des Reise- und Residenzstipendien mittels Losverfahren (random selection) aus dieser Shortlist bestimmt.

Es werden alle Bewerbungen auf die Bewerbungsvoraussetzungen geprüft.
Sollte es Rückfragen zu Ihren Angaben geben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Status Ihrer Bewerbung ab.

Bekanntgabe Förderentscheidung

Die Förderentscheidung für ein Stipendium der Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2024. Die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids erfolgt im Dezember 2024. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Wir melden uns sowohl im Fall einer Zusage als auch einer Absage bei allen Bewerber:innen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.

Link zum Bewerbungsportal

Hier geht es bis zum 7. Oktober zum Bewerbungsportal

Für weitere Informationen

Hier geht es zu unserem Download-Bereich mit den Förderrichtlinien, FAQs und der Mustervertrag für die Reise- und Residenzstipendien 2025/26.

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen und sind gespannt auf die vielen künstlerischen Positionen und wünschen allen Bewerber:innen viel Erfolg!

 

Ansprechpersonen:
Tristan Lorenz
Internationales Stipendienprogramm
Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Telefon: +49 611 58 53 43 44
Mail: lorenz@hkst.de

Katja Stolper
Bewerbungsverfahren des Internationalen Stipendienprogramms
Telefon: +49 611 58 53 43 51
Mail: hkst-stipendien@hkst.de

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