Reise- und Residenzstipendien

Ein wesentlicher Bestandteil der Stiftungsarbeit ist das 1992 initiierte Stipendienprogramm. Die Hessische Kulturstiftung vergibt im Zweijahresrhythmus Reise- oder Residenzstipendien von bis zu 12 Monaten an Künstler:innen der bildnerischen Medien, die…

  • in Hessen geboren sind,
  • in Hessen leben
  • oder ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.

Reise- oder Residenzstipendium

Im Zusammenhang mit einem konkreten künstlerischen Vorhaben finanziert die Stiftung Reise- und Residenzstipendien für Bildende Künstler:innen jeden Alters. Die Reisestipendien gelten für frei gewählte Ziele im In- und Ausland. Für die Residenzstipendien stellt die Stiftung eigene Residenzen in London, New York City, Paris und Istanbul zur Verfügung.

Ziel und Zweck des Stipendienprogramms

Mit den Reise- und Residenzstipendien erhalten die Künstler:innen die Gelegenheit sich in einem neuen Umfeld ganz ihren Projekten und Forschungsvorhaben widmen zu können. Durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen künstlerischen Traditionen und zeitgenössischen Strömungen werden die eigenen künstlerischen Fähigkeiten und Perspektiven erweitert. Diese interkulturelle Erfahrung trägt nicht nur zur persönlichen und professionellen Weiterentwicklung und dem Transfer von Ideen, Perspektiven, Verständnissen bei, sondern fördert auch den kulturellen Austausch und die internationale Vernetzung in der Kunstszene.

Bis heute hat die Hessische Kulturstiftung rund 220 Künstler:innen mit etwa 6,2 Millionen Euro an Stipendienmitteln gefördert. Dies bildet unter anderem eine Basis für qualitativ hochwertige Kunst, die im internationalen Vergleich bestehen kann.

Bewerbungsverfahren

Die Stipendien werden alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben. Über ein Onlineportal können sich Künstler:innen, die die Voraussetzungen der Förderungen erfüllen, mit den benötigten Dokumenten sowie einer aussagekräftigen Projektskizze fristgerecht bewerben. Ausführliche Informationen zur Stipendienvergabe finden sich in den Förderrichtlinien.

Auswahlverfahren

In erster Runde ermitteln fünf Juror:innen die Auswahl für die Bewerber:innen-Shortlist. Diese Fachjury setzt sich aus Expert:innen aus dem Bundesgebiet zusammen, die in verschiedenen Bereichen des Kunst- und Kulturbetriebs tätig sind. In einer zweiten Runde werden die 14 Stipendiat:innen erstmals über ein Losverfahren (random selection) aus dieser Shortlist bestimmt.

Dieses für das Stipendienprogramm der Hessischen Kulturstiftung neue Auswahlverfahren wird bereits seit einigen Jahren in britischen kunstfördernden Stiftungen wie auch in Forschungseinrichtungen mit Exzellenzanspruch erfolgreich durchgeführt. Unser Auswahlverfahren bei der Vergabe der Stipendien führt zu einer größtmöglichen Chancengleichheit, soll Fairness gewährleisten, Voreingenommenheit verringern und Vielfalt fördern.

Zur aktuellen Ausschreibung

Die Stipendiumsbedingungen für die aktuelle Ausschreibung finden Sie auf unserer Website unter Bewerbung.

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