Liebighaus Skulpturensammlung, Frankfurt am Main
Marsyassarkophag Alberici: Marmor, Ende 2. Jahrhundert ©

Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur im Lande Hessen. Ihr obliegt insbesondere die Unterstützung von Museen, Bibliotheken und Archiven durch den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kulturgüter, Kunstobjekte und Sammlungen mit herausragender Bedeutung. Sie kann darüber hinaus bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation von Kunst und Geschichte fördern, soweit sie von besonderem Interesse sind, sowie besondere Aufgaben künstlerischer Nachwuchsförderung wahrnehmen (§ 2 der Stiftungsverfassung).

Die Fördermaßnahmen der Hessischen Kulturstiftung richten sich ausschließlich an Museen und vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen der Bildenden Kunst, wie etwa Kunstvereine, Bibliotheken und Archive. Folgende Aktivitäten werden unterstützt:

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den einzelnen Menüpunkten.

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