Ankaufsförderung

Die Unterstützung gemeinnütziger Kunst- und Kultureinrichtungen durch den Erwerb besonders wertvoller Kulturgüter und Kunstobjekte sowie herausragender Sammlungen ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Hessischen Kulturstiftung gegenüber anderen öffentlichen Fördereinrichtungen in Hessen. Durch derartige Ankäufe werden Werte und neue Forschungs-, Präsentations- und Vermittlungsmöglichkeiten geschaffen, von denen die Öffentlichkeit nachhaltig profitiert.

 

Die Stiftung vergibt Zuschüsse nur anteilig, in der Regel in Form von Drittelfinanzierungen oder zur Abdeckung eines Fehlbedarfs.

 

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Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen, sowie eine Vorlage für den Verwendungsnachweis eines geförderten Projekts.

Alle Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.

Richtlinien für die Beantragung von Förderprojekten

Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan

Vorlage Verwendungsnachweis

Richtlinien für die Antragsstellung

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Kirsten Keidl
Office und Projektmanagement