Ausstellungsförderung
Die Hessische Kulturstiftung begleitet gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Umsetzung wichtiger wissenschaftlicher Forschungs- und Vermittlungsvorhaben sowie temporärer Ausstellungen, die das Publikum mit einem zeitgemäßen Bildungsangebot.
Die Stiftung vergibt Zuschüsse nur anteilig, in der Regel in Form von Drittelfinanzierungen oder zur Abdeckung eines Fehlbedarfs.
Antragstellung
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen, sowie eine Vorlage für den Verwendungsnachweis eines geförderten Projekts.
Alle Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
Richtlinien für die Beantragung von Förderprojekten
Vorlage Verwendungsnachweis
Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan
Richtlinien für die Antragstellung
- Alle Förderanträge sind an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
- Sie bedürfen der Schriftform.
- Förderanfragen müssen frühzeitig vor der Realisierung gestellt werden; eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.
Bitte senden Sie uns eine ausführliche Beschreibung des Projektes, Abbildungs- bzw. Dokumentationsmaterial sowie einen detaillierten und verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan. Eine Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Für antragstellende Institutionen aus dem Rhein-Main-Gebiet:
Bitte beachten Sie, dass Projekte entweder durch den Kulturfonds Frankfurt RheinMain oder die Hessische Kulturstiftung mitfinanziert werden können; eine Finanzierung durch beide Institutionen ist nicht möglich. Die Hessische Kulturstiftung beteiligt sich in der Regel mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
Für antragstellende Institutionen aus der Region:
Bei Fördermaßnahmen in der Region kann die Stiftung Zuschüsse bis zu 50 % der Gesamtkosten gewähren. Weitere Bedingungen sind abhängig vom Einzelfall und werden zusammen mit der Förderungszusage zugesandt.