Ankaufsförderung
Die Unterstützung gemeinnütziger Kunst- und Kultureinrichtungen durch den Erwerb besonders wertvoller Kulturgüter und Kunstobjekte sowie herausragender Sammlungen ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal der Hessischen Kulturstiftung gegenüber anderen öffentlichen Fördereinrichtungen in Hessen. Durch derartige Ankäufe werden Werte und neue Forschungs-, Präsentations- und Vermittlungsmöglichkeiten geschaffen, von denen die Öffentlichkeit nachhaltig profitiert.
Die Stiftung vergibt Zuschüsse nur anteilig, in der Regel in Form von Drittelfinanzierungen oder zur Abdeckung eines Fehlbedarfs.
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Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen, sowie eine Vorlage für den Verwendungsnachweis eines geförderten Projekts.
Alle Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
Richtlinien für die Beantragung von Förderprojekten
Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan
Vorlage Verwendungsnachweis
Richtlinien für die Antragsstellung
- Alle Förderanträge sind an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
- Sie bedürfen der Schriftform.
- Förderanfragen müssen frühzeitig vor der Realisierung gestellt werden; eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.
Bitte senden Sie uns eine ausführliche Beschreibung des Projektes, Abbildungs- bzw. Dokumentationsmaterial sowie einen detaillierten und verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan. Eine Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
- Bei Anfragen zur Mitfinanzierung von Ankäufen sollte die Sinnhaftigkeit der angestrebten Erwerbung in Bezug auf das Sammlungskonzept aus dem Antrag hervorgehen.
- Die antragstellende Institution bestätigt, dass Eigentumsverhältnisse und Provenienz geklärt sind. Bitte beachten Sie dazu die Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes.
- Es werden zwei gutachterliche Stellungnahmen von unabhängigen und möglichst im aktiven Dienst stehenden, anerkannten Fachleuten über die besondere Bedeutung des Objekts oder der Sammlung benötigt.
- Die Hessische Kulturstiftung behält sich vor, eigene Gutachten einzuholen; dies gilt insbesondere für die Prüfung der Preiswürdigkeit des angestrebten Ankaufs.
- Auktionserwerbe: Im Falle eines Ankaufs in einer Auktion muss das Limit eingehalten werden. Wird das Limit überschritten, trägt den zusätzlichen Aufwand die antragstellende Institution; der Zuschuss der Kulturstiftung bleibt unverändert. Kann unter dem Limit erworben werden, verpflichtet sich die antragstellende Institution zur anteiligen Rückerstattung des Förderbetrages.
Für antragstellende Institutionen aus dem Rhein-Main-Gebiet:
Bitte beachten Sie, dass Projekte entweder durch den Kulturfonds Frankfurt RheinMain oder die Hessische Kulturstiftung mitfinanziert werden können; eine Finanzierung durch beide Institutionen ist nicht möglich. Die Hessische Kulturstiftung beteiligt sich in der Regel mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
Für antragstellende Institutionen aus der Region:
Bei Fördermaßnahmen in der Region kann die Stiftung Zuschüsse bis zu 50 % der Gesamtkosten gewähren. Weitere Bedingungen sind abhängig vom Einzelfall und werden zusammen mit der Förderungszusage zugesandt.