Publikationsförderung
Die Hessische Kulturstiftung fördert Forschung und Wissenstransfer, indem sie gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Realisierung wissenschaftlicher Dokumentationsprojekte, Bestands- und Ausstellungskataloge unterstützt.
Antragstellung
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Antragstellung benötigen, sowie eine Vorlage für den Verwendungsnachweis eines geförderten Projekts.
Alle Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
Richtlinien für die Beantragung von Förderprojekten
Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan
Vorlage Verwendungsnachweis
Richtlinien für die Antragstellung
- Alle Förderanträge sind an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
- Sie bedürfen der Schriftform.
- Förderanfragen müssen frühzeitig vor der Realisierung gestellt werden; eine Nachfinanzierung ist nicht möglich.
Bitte senden Sie uns eine ausführliche Beschreibung des Projektes, Abbildungs- bzw. Dokumentationsmaterial sowie einen detaillierten und verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplan. Eine Vorlage für einen Kosten- und Finanzierungsplan steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Für antragstellende Institutionen aus dem Rhein-Main-Gebiet:
Bitte beachten Sie, dass Projekte entweder durch den Kulturfonds Frankfurt RheinMain oder die Hessische Kulturstiftung mitfinanziert werden können; eine Finanzierung durch beide Institutionen ist nicht möglich. Die Hessische Kulturstiftung beteiligt sich in der Regel mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
Für antragstellende Institutionen aus der Region:
Bei Fördermaßnahmen in der Region kann die Stiftung Zuschüsse bis zu 50 % der Gesamtkosten gewähren. Weitere Bedingungen sind abhängig vom Einzelfall und werden zusammen mit der Förderungszusage zugesandt.