Aktuell keine Stipendienvergabe
Die Bewerbungsfrist für den Stipendienturnus für die Jahre 2027/2028 ist am 15. Oktober 2026 abgelaufen. Der darauffolgende Stipendienturnus für die Jahre 2029/2030 wird im Sommer 2028 ausgeschrieben.
Die Hessische Kulturstiftung vergibt alle zwei Jahre Stipendien von bis zu zwölfmonatiger Dauer für Residenzen in New York City, London, Paris, Istanbul oder Kyoto. Mit einem konkreten künstlerischen Projekt bewerben können sich bildende Künstler:innen, die in Hessen geboren sind oder leben, oder ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Bewerbungsverfahren
Alle Informationen zur Einreichung
Die Stipendien werden alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben. Über ein digitales Bewerbungsportal können sich Künstler:innen, die die Voraussetzungen der Förderung erfüllen, mit den benötigten Dokumenten sowie einer aussagekräftigen Projektskizze fristgerecht bewerben.
Bewerbungen als Künstler:innen-Duo sind möglich. Gleiches gilt für Bewerbungen mit minderjährigen Kindern und gegebenenfalls einer dazugehörigen Betreuungsperson oder – in medizinisch begründeten Fällen – einer eigenen Betreuungsperson. Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn in der Vergangenheit bereits ein Reise- oder ein Residenzstipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes Hessen). Ausführliche Informationen zur Stipendienvergabe finden sich in den Förderrichtlinien weiter unten auf dieser Seite.
Auswahlverfahren
Shortlist und Jury
In erster Runde ermitteln fünf Juror:innen die Auswahl für die Bewerber:innen-Shortlist. Diese Fachjury setzt sich aus Expert:innen aus dem Bundesgebiet zusammen, die in verschiedenen Bereichen des Kunst- und Kulturbetriebs tätig sind, etwa als Kurator:innen, in Kunstvereinen, Museen oder an Hochschulen. In einer zweiten Runde werden die Stipendiat:innen des neuen Turnus über ein Losverfahren aus dieser Shortlist bestimmt.
Dieses für das Stipendienprogramm der Hessischen Kulturstiftung erstmals 2024 erfolgreich angewandte Auswahlverfahren aus jurierter Vorauswahl und anschließender randomisierter Endentscheidung soll eine größtmögliche Chancengleichheit gewährleisten, Voreingenommenheit verringern und Vielfalt fördern. Es hat sich als geeignet erwiesen, um qualitative Maßstäbe mit einer erhöhten Diversität der ausgewählten Positionen zu verbinden.
Nächster Stipendienturnus
Bewerbungen ab Sommer 2028 für die Jahre 2029/2030 möglich
Die Stipendienvergabe für die Jahre 2027/2028 ist abgeschlossen. Bewerbungen für den nächsten Turnus der Reise- und Residenzstipendien der Hessischen Kulturstiftung für die Jahre 2029/2030 sind ab Spätsommer 2028 möglich. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren wie auch den Zugang zum digitalen Bewerbungsportal geben wir im Sommer 2028 auf dieser Website und in den Sozialen Medien bekannt.
Downloads
Hier finden Sie alle Dokumente, die Sie für die Antragstellung für die Ausstellungsförderung benötigen.
Alle Anträge sind schriftlich an den Vorstand der Hessischen Kulturstiftung zu richten.
Förderrichtlinien Stipendienprogramm
Förderrichtlinien
Für die Stipendien bewerben können Sie sich als bildende:r Künstler:in, wenn Sie
- in Hessen geboren sind ODER
- seit mindestens 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz ist nachzuweisen) ODER
- ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Bewerbungen als Künstler:innen-Duo sind möglich. Gleiches gilt für Bewerbungen mit minderjährigen Kindern und gegebenenfalls einer dazugehörigen Betreuungsperson oder – in medizinisch begründeten Fällen (Nachweis erforderlich) – einer eigenen Betreuungsperson. Die Mitreisenden müssen bereits bei der Antragstellung genannt werden.
Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn Sie
- in der Vergangenheit bereits ein Reise- oder ein Residenzstipendium der Hessischen Kulturstiftung erhalten haben (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes Hessen).
- ein zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenes Studium oder eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung absolvieren.
Für die Jahre 2027 und 2028 vergibt die Stiftung insgesamt fünf freie Reisestipendien von mindestens drei bis maximal zwölf Monaten Dauer, die mit jeweils 25.000 Euro dotiert sind.
Zur Produktion neuer Arbeiten aus dem Stipendium oder deren Präsentation in Ausstellungen oder Publikationen werden zusätzlich bis zu 7.700 Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Zuschuss kann bis zu drei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch genommen werden.
Bei Künstler:innen-Duos sowie bei der Mitnahme von minderjährigen Kindern und gegebenenfalls einer dazugehörigen Betreuungsperson oder – in medizinisch begründeten Fällen – einer eigenen Betreuungsperson kann der Stipendienbetrag um 6.000 Euro auf 31.000 Euro erhöht werden.
Für mitreisende Begleitpersonen wie Lebenspartner:in oder Ehepartner:in ist eine Erhöhung des Stipendienbetrags ausgeschlossen.
- Angaben zu Ihrer Person bzw. bei Künstler:innen-Duos Angaben ausschließlich zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Angaben zu Ihrem künstlerischen Werdegang bzw. bei Künstler:innen-Duos zur künstlerischen Zusammenarbeit (Kurzlebenslauf, Einzel- und Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
- Projektvorhaben / Projektskizze (max. 6.000 Zeichen à 3 Seiten)
- digitales Abbildungsmaterial / Videos (max. 10 MB)
- Angaben zu zwei Ansprechpersonen aus Ihrem professionellen Umfeld, die auf Rückfragen zu Ihrer künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können
- Pflichtanlagen: Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) UND Nachweis zu einer der drei Bewerbungsvoraussetzungen (Geburtsort oder Erstwohnsitz oder Studium in Hessen)
- sonstige mögliche Anlagen: Portfolio, Zeugnisse, Publikationen etc. (pro PDF-Datei max. 10 MB)
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2026. Das Bewerbungsportal wird um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) geschlossen. Es können dann keine weiteren Bewerbungen mehr hochgeladen werden.
Fünf Juror:innen wählen in einer ersten Auswahlrunde Bewerber:innen für die Shortlist. Die Mitglieder dieser Fachjury, die sich aus Expert:innen aus verschiedenen Bereichen des Kunst- und Kulturbetriebs aus dem Bundesgebiet zusammensetzt, werden am Ende der Bewerbungsphase namentlich bekannt gegeben. In einer zweiten Runde werden die insgesamt 14 Stipendiat:innen (fünf freie Reisestipendien, neun Residenzstipendien) mittels Losverfahren aus dieser Shortlist bestimmt.
Dieses kombinierte Auswahlverfahren aus einer Begutachtung durch eine unabhängige Jury und anschließender randomisierter Endentscheidung führt zu einer größtmöglichen Chancengleichheit, soll Voreingenommenheit verringern und Vielfalt fördern. Es hat sich als geeignet erwiesen, um qualitative Maßstäbe mit einer erhöhten Diversität der ausgewählten Positionen zu verbinden.
Es werden alle Bewerbungen auf die Bewerbungsvoraussetzungen geprüft. Sollte es Rückfragen zu Ihren Angaben geben, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Status Ihrer Bewerbung ab.
Die Förderentscheidung für ein Stipendium der Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2026. Die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids erfolgt im Dezember 2026. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Wir melden uns sowohl im Fall einer Zusage als auch einer Absage bei allen Bewerber:innen.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht nicht.
N.N.
Stellvertretender Geschäftsführer / Internationales Stipendienprogramm
Telefon +49 611 585 343 44
E-Mail hkst-stipendien@hkst.de
Viola Gerber
Bewerbungsverfahren Internationales Stipendienprogramm
Telefon +49 611 585 343 53 (Sprechzeiten: Mo, 10–15 Uhr / Mi,10–15 Uhr)
E-Mail gerber@hkst.de
FAQ
Wer kann sich um ein Reise- oder ein Residenzstipendium bewerben?
Bildende Künstler:innen,
- die in Hessen geboren sind oder
- die seit mindestens dem 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz ist nachzuweisen) oder
- die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Wer kann sich nicht um ein Reise- oder ein Residenzstipendium bewerben?
Bewerbungen sind ausgeschlossen,
- wenn in der Vergangenheit bereits ein Reisestipendium oder ein Residenzstipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes Hessen).
- wenn ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist. Künstler:innen, die promovieren, können sich bewerben.
- bei Anträgen von Angehörigen der Jurymitglieder sowie von Angestellten der Hessischen Kulturstiftung und deren Angehörigen.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Nein, das Stipendium ist eine vom Alter unabhängige Künstler:innenförderung.
Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Richtet sich die Förderung an Studierende?
Nein. Studium und Ausbildung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
Kann ich mich als Autodidakt:in bewerben?
Ja, Bewerbungen von Autodidakt:innen mit besonderer künstlerischer Qualifikation sind möglich.
Kann ich mich als Filmschaffende:r bewerben?
Nein. Bitte wenden Sie sich an die Hessen Film & Medien GmbH, Frankfurt am Main.
Kann ich mich als Künstler:innen-Duo bewerben?
Ja, sowohl für das Reise- als auch das Residenzstipendium. Nur ein:e Künstler:in des Duos muss den Antrag für das Duo stellen; die antragstellende Person muss die Bewerbungskriterien erfüllen. Es muss eine gemeinsame künstlerische Tätigkeit beider Künstler:innen des Duos in den letzten drei Jahren nachgewiesen werden.
Kann ich Begleitpersonen/Betreuungspersonen mitnehmen?
Ja, sowohl für die Reisestipendien als auch für die Residenzstipendien sind Bewerbungen mit minderjährigen Kindern und gegebenenfalls einer dazugehörigen Betreuungsperson möglich, wobei im Goethe-Institut Villa Kamogawa die Mitnahme nur von noch nicht schulpflichtigen Kindern gestattet ist. In medizinisch begründeten Fällen (Nachweis erforderlich) kann auch eine eigene Betreuungsperson mitgenommen werden. Die Mitreisenden müssen bereits bei der Antragstellung genannt werden; eine nachträgliche Anmeldung ist nicht zulässig. Begleitpersonen wie Lebensparter:in oder Ehepartner:in können ebenfalls mitgenommen werden; im Rahmen der Residenzstipendien sind diese jedoch im Vorfeld zwingend anzumelden.
Ich bekomme bereits Mittel aus einem anderen Stipendium oder eine andere Form von Förderung bzw. habe diese beantragt. Kann ich das Stipendium zusätzlich beantragen?
Ja. Das Stipendium ist grundsätzlich auch mit anderen Förderungen vereinbar. Ausgeschlossen sind lediglich andere Förderungen, die sich auf denselben Förderzeitraum und denselben Zweck, also das von Ihnen skizzierte Projekt, beziehen. Beschreiben Sie im Antrag deshalb möglichst präzise, welche Arbeitsphase Sie mit dem Stipendium umsetzen möchten.
Welche Sprachkenntnisse werden für die Residenzstipendien vorausgesetzt?
Es werden Sprachkenntnisse in Englisch bzw. Französisch vorausgesetzt. Bewerber:innen für ein Residenzstipendium in Istanbul und Kyoto sollten vor Antritt des Stipendiums einen Türkisch- bzw. Japanisch-Sprachkurs absolviert haben.
Wann kann ich mich für ein Stipendium für die Jahre 2027/2028 bewerben?
Der Bewerbungszeitraum ist vom 01. August 2026, 00:00 Uhr bis 15. Oktober 2026, 23:59 Uhr (jeweils CET – deutsche Zeit). Vor Ablauf dieser Frist muss die vollständige Online-Bewerbung im digitalen Bewerbungsportal (bewerberportal.hkst.de) der Hessischen Kulturstiftung eingereicht worden sein.
Muss ich mich über das digitale Bewerbungsportal bewerben?
Ja. Anträge per E-Mail, Post oder Telefax sind nicht zulässig.
Kann ich mich auf ein Reise- UND ein Residenzstipendium bewerben?
Nein, pro Turnus ist nur eine Bewerbung auf ein Stipendium möglich. Bei der Bewerbung muss angegeben werden, ob Sie sich auf ein Reise- oder ein Residenzstipendium bewerben. Auch der angestrebte Reise- bzw. Residenzort muss benannt werden.
Muss ich mich auch für die Residenz im Goethe-Institut Villa Kamogawa über die Hessische Kulturstiftung bewerben?
Ja, bei dem Stipendium handelt es sich um ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung, das sich aus einer Residenz- und einer freien Arbeits- und Reisephase zusammensetzt. Die Stipendiat:innen der Hessischen Kulturstiftung verbringen die Residenzphase im Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto, das neben eigenen Stipendiat:innen auch Stipendiat:innen kooperierender Institutionen aufnimmt. Im Anschluss an die Zeit in der Villa Kamogawa treten die Stipendiat:innen der Hessischen Kulturstiftung die freie Arbeits- und Reisephase in Japan an.
Was brauche ich, um einen Antrag zu stellen?
- Einen der folgenden Identitätsnachweise (bitte prüfen Sie die Gültigkeit aller einzureichenden Dokumente):
- Personalausweis/ID (Vorder- und Rückseite in einem Dokument) oder
- Reisepass
- Nachweis der Bewerbungsvoraussetzungen durch einen der folgenden Belege:
- Kopie der Geburtsurkunde (Hessen) oder
- Kopie des Personalausweises mit Meldeadresse oder Geburtsort in Hessen (Vorder- und Rückseite) oder
- Kopie einer aktuellen, amtlichen Meldebescheinigung über einen Erstwohnsitz in Hessen (Stichtag für den Erstwohnsitz in Hessen: seit mind. 01.01.2025) oder
- Kopie des Abschlusszeugnisses einer Hessischen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren Ausbildung
- Angaben zu Ihrem künstlerischen Werdegang bzw. bei Künstler:innen-Duos zur künstlerischen Zusammenarbeit (z.B. Einzel- oder Gruppenausstellungen, erhaltene Auszeichnungen und Stipendien)
- Beschreibung Ihres Projektvorhabens (max. 6.000 Zeichen à 3 Seiten)
- digitales Abbildungsmaterial/Videos (max. 10 MB)
- Angaben zu zwei Ansprechpersonen aus dem eigenen professionellen Umfeld, die auf Rückfragen zur künstlerischen Entwicklung Auskunft geben können
- Sonstige mögliche Anlagen: Portfolio, Zeugnisse, Publikationen etc. (pro PDF-Datei max. 10 MB)
Gibt es inhaltliche Vorgaben?
Sie bewerben sich bei uns mit einem konkreten künstlerischen Projekt, das Sie während Ihrer Reise oder während Ihres Residenzaufenthaltes realisieren wollen. Sie sind in der Konzeption Ihres künstlerischen Projektvorhabens frei.
Muss ich angeben, ob ich meine Bewerbung mithilfe von KI erstellt habe?
Ja. Im digitalen Bewerbungsportal wird abgefragt, ob und für welche Zwecke beim Erstellen der Bewerbung mit KI gearbeitet wurde (Unterstützung bei der Ideenfindung, inhaltliche Recherche, Formulierungshilfe, Rechtschreibeprüfung, Übersetzungshilfe etc.). In die Bewertung der Bewerbung durch die Jury kann einfließen, ob und in welchem Umfang KI genutzt wurde.
Muss ich geplante Projektkosten für mein Vorhaben angeben?
Nein. Sie müssen lediglich Ihr Projekt beschreiben.
Muss ich mich auf Deutsch bewerben?
Bewerbungen sind auf Deutsch und Englisch zulässig.
Kann ich Bescheinigungen nachreichen?
Nein. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags.
Wie sind die Stipendien für die Jahre 2027/2028 dotiert?
Die Residenz- und frei zu wählenden Reisestipendien der Hessischen Kulturstiftung für die Jahre 2027/2028 sind wie folgt dotiert:
- Reisestipendien: jeweils 25.000 Euro
- Residenzen in New York City, London, Paris: jeweils 25.000 Euro
- Residenzen in Istanbul: jeweils 12.500 Euro
- Residenzen in Kyoto mit anschließender freier Reise- und Arbeitsphase in Japan: jeweils 15.000 Euro
Außerdem werden für die Produktion neuer Arbeiten aus dem Stipendium und/oder deren Präsentation in Ausstellungen oder Katalogen pro Stipendium bis zu 7.700 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag kann bis zu drei Jahre nach Abschluss des Stipendiums in Anspruch genommen werden.
Erhöht sich die Fördersumme, wenn ein Künstler:innen-Duo das Stipendium erhält?
Ja, bei Zuerkennung eines Reise- oder eines Residenzstipendiums an ein Künstler:innen-Duo erhöht sich die Fördersumme in Abhängigkeit des jeweiligen Stipendiums auf 31.000 Euro (Reisestipendien sowie Residenzstipendien in New York City, London und Paris), 15.500 Euro (Residenzstipendien in Istanbul) bzw. 19.000 Euro (Residenzstipendien in Kyoto mit anschließender freier Reise- und Arbeitsphase in Japan).
Erhöht sich die Fördersumme, wenn ich Begleitpersonen/Betreuungspersonen mitnehme?
Ja. Der Stipendienbetrag kann bei der Mitnahme von minderjährigen Kindern und gegebenenfalls dazugehöriger Betreuungsperson sowie in medizinisch begründeten Fällen bei der Mitnahme einer eigenen Betreuungsperson auf 31.000 Euro (Reisestipendien sowie Residenzstipendien in New York City, London und Paris), 15.500 Euro (Residenzstipendien in Istanbul) bzw. 19.000 Euro (Residenzstipendien in Kyoto mit anschließender freier Reise- und Arbeitsphase in Japan) erhöht werden. Bei der Mitnahme von Begleitpersonen wie Lebenspartner:innen oder Ehepartner:innen ist eine Erhöhung des Stipendienbetrags ausgeschlossen.
Muss ich den Stipendienbetrag versteuern?
Nein. Das Stipendium ist im Rahmen der Bestimmung des EStG §3 Nr. 44 steuerfrei. Die Annahme des Stipendiums verpflichtet den/die Stipendiat:in zu keiner Arbeitnehmertätigkeit für die Hessische Kulturstiftung. Für die Kranken- und Sozialversicherung ist der/die Stipendiat:in selbst verantwortlich.
Ist am Ende des Stipendiums ein Nachweis über die Verwendung des Stipendienbetrags erforderlich?
Nein.
Was wird mit dem Stipendium gefördert?
Mit den Reise- und Residenzstipendien erhalten die Künstler:innen die Gelegenheit, sich in einem neuen Umfeld ganz ihren Projekten und Forschungsvorhaben zu widmen. Durch die Auseinandersetzung mit den künstlerischen Traditionen vor Ort und dem lokalen Kunstgeschehen können die eigene Praxis reflektiert und weiterentwickelt und neue Arbeitsweisen und Perspektiven erschlossen werden. Der Aufenthalt soll neue Impulse für die eigene künstlerische Arbeit geben, den fachlichen und interkulturellen Austausch anregen und den Aufbau internationaler Kontakte und Netzwerke in der Kunstszene unterstützen.
Wie lang ist der Reisezeitraum bei einem freien Reisestipendium?
Sie erhalten das Stipendium für eine Reise ins In- oder Ausland von mindestens drei bis zu maximal zwölf Monaten.
Kann ich im Rahmen des Reisestipendiums an mehrere Orte/Länder reisen?
Ja, es ist möglich innerhalb des Stipendiums an mehrere Orte/Länder zu reisen. Die Reiseziele müssen allerdings einen Projektbezug aufweisen.
Wie lang ist der Aufenthalt bei einem Residenzstipendium?
New York City, London, Paris: zwölf Monate
Istanbul: sechs Monate
Japan: sechs Monate (drei Monate Residenz im Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto, im Anschluss weitere drei Monate individuelle Reise- und Arbeitsphase in Japan)
Muss ich eine Kaution für das Atelier hinterlegen?
Ja, diese wird beim Stipendienantritt einbehalten und am Ende des Stipendiums ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass die Räumlichkeiten in einem guten Zustand übergeben werden.
Muss ich im Residenzstipendium Miete zahlen?
Nein, nur die Nebenkosten müssen gezahlt werden, soweit diese nicht ausdrücklich von der Hessischen Kulturstiftung oder dem jeweiligen Kooperationspartner übernommen werden.
Muss ich im Residenzstipendium haftpflichtversichert sein?
Ja, Sie sind verpflichtet, für die Dauer des Aufenthalts über eine gültige private Haftpflichtversicherung zu verfügen (Versicherungsschein als Nachweis erforderlich).
Sind Gäste in den Ateliers erlaubt?
Gäste der Stipendiat:innen sind in den Stiftungsateliers in New York City, London, Paris und Istanbul grundsätzlich erlaubt, doch ist ihre Einladung im Vorfeld mit der Hessischen Kulturstiftung abzustimmen. Im Goethe-Institut Villa Kamogawa in Kyoto ist die Mitbenutzung der Appartements durch Besuch nur nach Rücksprache mit der Leitung der Villa Kamogawa für einen Zeitraum bis insgesamt maximal zwei Wochen und bis maximal drei Personen (inklusive Stipendiat:in) möglich.
Sind Haustiere in den Ateliers erlaubt?
Die Mitnahme von Haustieren ist im Rahmen der Residenzstipendien nicht gestattet.
Organisiert die Hessische Kulturstiftung das Visum für die Stipendiat:innen?
Nein, die Voraussetzungen zur Einreise und zum Aufenthalt in dem jeweiligen Gastland sind vor Antritt des Stipendiums eigenverantwortlich zu prüfen und die erforderlichen Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstigen behördlichen Genehmigungen selbstständig zu beantragen und einzuholen. Kosten für ein Visum über 200 Euro können von der Stiftung bezuschusst werden.
Bin ich während des Stipendiums über die Hessische Kulturstiftung krankenversichert?
Nein, Sie sind verpflichtet, sich selbst um eine Krankenversicherung zu kümmern.
Ist eine Dokumentation des Stipendiums obligatorisch?
Ja, im Verlauf des Stipendiums wird ein Zwischenbericht abgefragt. Nach Beendigung des Stipendiums ist ein Abschlussbericht erforderlich.
Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiat:innen?
Aus allen korrekt eingegangenen Bewerbungen ermitteln fünf Juror:innen eine Auswahl der Bewerber:innen für die Shortlist. In einer zweiten Runde werden die Stipendiat:innen über ein Losverfahren aus dieser Shortlist bestimmt. Unser Auswahlverfahren bei der Vergabe der Stipendien führt zu einer größtmöglichen Chancengleichheit, soll Fairness gewährleisten, Voreingenommenheit verringern und Vielfalt fördern.
Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die Jury setzt sich aus fünf Juror:innen aus dem Bundesgebiet zusammen, die als Expert:innen im Kunst- und Kulturbetrieb, als freie Kurator:innen in Kunstvereinen, Museen und Hochschulen tätig sind. Die Jury wird am Ende der Bewerbungsphase namentlich bekanntgegeben.
Wann wird die Förderentscheidung für die Stipendien für die Jahre 2027/2028 gefällt?
Voraussichtlich im November 2026. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Wann findet die offizielle Bekanntgabe des Förderentscheids statt?
Im Dezember 2026.