Aktuell keine Stipendienvergabe
Die Bewerbungsfrist für den Stipendienturnus für die Jahre 2027/2028 ist am 15. Oktober 2026 abgelaufen. Der darauffolgende Stipendienturnus für die Jahre 2029/2030 wird im Sommer 2028 ausgeschrieben.
Die Hessische Kulturstiftung vergibt alle zwei Jahre Stipendien von bis zu zwölfmonatiger Dauer für Residenzen in New York City, London, Paris, Istanbul oder Kyoto. Mit einem konkreten künstlerischen Projekt bewerben können sich bildende Künstler:innen, die …
• in Hessen geboren sind oder
• in Hessen leben oder
• ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Es gibt keine Altersbeschränkung.
Bewerbungsverfahren
Die Stipendien werden alle zwei Jahre öffentlich ausgeschrieben.
Über ein Onlineportal können sich Künstler:innen, die die Voraussetzungen der Förderungen erfüllen, mit den benötigten Dokumenten sowie einer aussagekräftigen Projektskizze fristgerecht bewerben. Bewerbungen sind ausgeschlossen, wenn in der Vergangenheit bereits ein Stipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt und Brückenstipendien des Landes). Ausführliche Informationen zur Stipendienvergabe finden sich in den Förderrichtlinien.
Förderrichtlinien
FAQ
Bildende Künstler:innen,
a) die in Hessen geboren sind oder
b) die seit mindestens dem 1. Januar 2025 in Hessen leben (Erstwohnsitz ist nachzuweisen) oder
c) die ein Studium an einer Kunstakademie bzw. in vergleichbaren Studiengängen in Hessen absolviert haben.
Bewerbungen sind ausgeschlossen,
a) wenn in der Vergangenheit bereits ein Reisestipendium oder ein Residenzstipendium der Hessischen Kulturstiftung zuerkannt worden ist (dies betrifft nicht die Arbeits-, Projekt- und Brückenstipendien des Landes Hessen).
b) wenn ein Studium oder eine Ausbildung absolviert wird und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist. Künstler:innen, die promovieren, können sich bewerben.
c) bei Anträgen von Angehörigen der Jurymitglieder sowie von Angestellten der Hessischen Kulturstiftung und deren Angehörigen.
Nein, das Stipendium ist eine vom Alter unabhängige Künstler:innenförderung.
Ja, die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Nein. Studium und Ausbildung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
Ja, Bewerbungen von Autodidakt:innen mit besonderer künstlerischer Qualifikation sind möglich.